GERICHT entscheidet: OP ohne aufgeklärte Einwilligung bei intergeschlechtlichen Menschen rechtswiedrig!
Das Landgericht Köln hat in der heutigen Urteilsverkündung zur Klage von Christiane Völling den operativen Eingriff als rechtswidrig bekundet und gab damit der Klage von Christiane auf Schmerzensgeld grundsätzlich statt!
Ein großer Erfolg für intergeschlechtliche Menschen, denn endlich wird einmal von rechtlicher Seite bestätigt, dass die Durchführung medizinischer Eingriffe an intergeschlechtlichen Menschen ohne deren aufgeklärte Einwilligung keinesfalls mehr ungestraft bleiben!
Vielleicht führt das Urteil auch dazu, dass auch andere Betroffene den Mut finden einen vergleichbaren Rechtsweg zu gehen!
GFN gratuliert Christiane für den Erfolg und wünscht viel Glück bei dem weiteren Weg, denn es wird vermutet das der angeklagte Mediziner in Berufung gehen wird.
Aktuelle Presseartikel sind hier zu finden: link
Ein großer Erfolg für intergeschlechtliche Menschen, denn endlich wird einmal von rechtlicher Seite bestätigt, dass die Durchführung medizinischer Eingriffe an intergeschlechtlichen Menschen ohne deren aufgeklärte Einwilligung keinesfalls mehr ungestraft bleiben!
Vielleicht führt das Urteil auch dazu, dass auch andere Betroffene den Mut finden einen vergleichbaren Rechtsweg zu gehen!
GFN gratuliert Christiane für den Erfolg und wünscht viel Glück bei dem weiteren Weg, denn es wird vermutet das der angeklagte Mediziner in Berufung gehen wird.
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Nikanj - 6. Feb, 13:48