Montag, 10. Dezember 2007

Position von TransInterQueer e.V. zur Klage am 12.12. 2007

Zur aktuellen Klage von Christiane Völling auf Schmerzensgeld am 12. Dezember vor dem Kölner Landgericht:
Dies ist nun schon das zweite Mal in dem sich ein deutsches Gericht mit Intergeschlechtlichkeit auseinandersetzen muss. Wir wünschen Christiane Völling viel Kraft und Erfolg bei ihrer Schmerzensgeldklage und hoffen, dass das deutsche Rechtssystem diesmal greift und sich nicht erneut der Verpflichtung zur Rechtsausübung entzieht, in dem es die Entscheidungsgewalt abermals der Medizin übergibt.

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